CMR

CMR-Bestimmungen sind überwiegend zwingendes, internationales Recht und stellen somit eine wesentliche Grundlage für Transportverträge dar.

Was ist CMR?

CMR (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road) ist das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Das Übereinkommen wurde 1956 geschlossen und erfuhr 1978 eine Änderung. Beinahe alle europäischen Staaten sind Vertragsstaaten des Übereinkommens.

Wozu wurde die CMR geschaffen?

Zweck ist die einheitliche Regelung der Bedingungen für alle entgeltlichen Beförderungsverträge im grenzüberschreitenden Gütertransport auf der Straße.

Was regelt die CMR?

Das Übereinkommen enthält wichtige Regelungen für den Beföderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, insbesondere auch die Haftung des Frachtführers gegenüber dem Auftraggeber. Darüber hinaus enthält das Übereinkommen spezielle Verjährungsbestimmungen für Reklamationen und Klagen. Die Bestimmungen des Übereinkommens sind ganz überwiegend zwingendes Recht. Sie können also vertraglich nicht abbedungen werden.

In welchen Fahrgebieten gelten die CMR Bestimmungen?

Folgende Staaten sind derzeit Parteien des Übereinkommens: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Italien, Iran, Irland, Jugoslawien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ungarn, Usbekistan und Weißrussland.