Fahrverbot für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5t zGG an Sonn- und Feiertagen von 0- 22 Uhr auf allen Autobahnen, internationalen und nationalen Straßen 1. Ordnung.
Ferienfahrverbot für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5t zGG an Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7- 20 Uhr auf allen Autobahnen, internationalen und nationalen Straßen 1. Ordnung.
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Ausnahmegenehmigungen:
CESMAD Slovakia
Angaben ohne Gewähr