Fürstentum Liechtenstein

Fahrverbot für Lkw über 3,5t zGG sowie Fahrzeugkombinationen über 5t zGG an Sonn- und Feiertagen zwischen 00 und 24 Uhr auf dem gesamten Strasse- und Autobahnnetz.
Für o.g. Fahrzeuge gilt ebenfalls ein Nachtfahrverbot täglich von 22 bis 5 Uhr.

Keine weiteren Auskünftige benötigt.

Angaben ohne Gewähr