Kroatien

Fahrverbot (vom 27.05. bis 30.09.) Freitags 16 – 23 Uhr, Samstags von 4 – 14 Uhr, Sonntags von 12 23 Uhr. An Karfreitag und an Vorfeiertagen von 16 – 23 Uhr. (Falls eine Reihe von Feiertagen auf einen Sonntag und einen Montag fallen oder auf einen Montag und Dienstag , besteht das Fahrverbot für den vorhergehenden Freitag von 16 – 23 Uhr.) Am letzten Tag einer Reihe von Feiertagen von 12 – 23 Uhr. (Falls ein Feiertag oder der letzte Tag einer Reihe von Feiertagen auf einen Freitag oder einen Samstag fällt, besteht das Fahrverbot am Sonntag von 12 – 23 Uhr.)

Weitere Auskünfte bei:
Kroatische Botschaft in Berlin
Ahornstrasse 4, 10787 Berlin


Deutsche Botschaft in Kroatien:
Uliza Grada Vukovar 64, HR-10000 Zagreb



Notrufnummern: Polizei 92, Unfallrettung 94, Feuerwehr 93


Alle Angaben ohne Gewähr