Schweiz

Fahrverbot für Lkw mit über 3,5t zGG (ausgenommen jene, die für den Personentransport bestimmt sind), gewerbliche Traktoren und Arbeitsmaschinen, Sattelkraftfahrzeuge, Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 5t, ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge von 0:00 – 24:00 Uhr.
Für Fahrzeuge über 3,5t zGG, Lkw, Sattelschlepper und Lastzüge über 5t gilt ein Nachtfahrverbot von 22:00 – 05:00 Uhr. Dies gilt nicht für Personentransporte.
Für die Ferienfahrverbote kontaktieren Sie den Schweizerischer Nutzfahrzeugverband.
Auch für die Durchfahrt bestimmter schweizerischer Strassentunnel bestehen Beschränkungen für den Transport von gefährlichen Gütern.


Auskunft über Besonderheiten:
Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (ASTAG)
Weissenbühlweg 3
CH – 3007 Bern

Angaben ohne Gewähr