Tschechische Republik

Fahrverbote für Lkw und Sattel- Kfz über 7,5 zGG sowie Lastzüge unabhängig vom Gewicht mit oder ohne Ladung an Sonn- und Feiertagen von 0- 22 Uhr auf allen Autobahnen, internationalen und nationalen Straßen 1. Ordnung.
Ferienfahrverbot für oben genannte Fahrzeuge vom 1. Juli bis 31. August jeweils von 7- 20 Uhr Uhr auf o.g. Straßen.

Fordern Sie Ihr kostenloses Frachtangebot für Lkw Transporte Westeuropa und Osteuropa an.

Ausnahmegenehmigungen bei:
Innenministerium der Tschechischen Republik
Nad Stolav 3
CZ- 17000 Praha 7

Auskünfte bei:
Association of Czechoslovak International Road Transport Enterprises (CESMAD)
Perucka 5
CZ- Praha 2

Angaben ohne Gewähr